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AL A. music & entertainment  

MARC NOVA 

Schloss Str. 75 

77815  Bühl / Baden 

GERMANY 

 

Telefon  +49 7223 902263 

Mobil     +49 163 4220076 

Telefax  +49 7223 901971

email     marc@al-a.de 

web       marcnova.com 

 

Amtsgericht Bühl 

USt-ID: DE185591628 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: 

Marc Nova, Schloss Str. 75, 77815 Bühl / Baden 

 

 

 

     (c) 2024  Marc Nova  / AL A. music & entertainment 

 

 

Die Verwendung der auf www.marcnova.com angebotenen Fotos, Artworks, inklusive

weiterer Veröffentlichungen, sowie der verfügbaren Texte, ob ganz oder teilweise,

bedarf jeweils der vorherigen und schriftlichen Einwilligung seitens des inhaltlich 

Verantwortlichen. Alle weiteren Rechte behält sich Marc Nova vor.

 

Alle Soundfiles, Videos, Texte, Bilder, Logos, Artworks und Designs sind urheberrechtlich

geschützt und dürfen in keiner Form reproduziert, wiederverwendet oder für gewerbliche

Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Verwendung in Online-Diensten oder für die

Aufnahme in elektronische Datenbanken. Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung

durch AL A. music & entertainment.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AGB

 

G E L T U N G S B E R E I C H   L I V E  B O O K I N G 

 

 

 

01.  A N G E B O T

 

 

Marc Nova bietet verschiedene Formen von Musikdienstleistungen an. Als Sänger, DJ, begleitender Moderator, oder Entertainer im Rahmen einer Live Veranstaltung bzw. als Musiker, Tontechniker, Arrangeur, oder Producer im Studiobereich, sowie als Berater, Gestalter, oder Planer hinsichtlich der optimalen Vorbereitung und Hinführung eines Events.

Dadurch ergeben sich vielfältigste Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit jedem Auftraggeber.

Ein Vorgespräch am Telefon und in der Regel auch ein Beratungstermin im Studio sollten daher immer in Betracht gezogen werden. 

Ein Studiobesuch ist alleine deshalb schon eine Bereicherung, weil der Auftraggeber zum Einen neben dem fachlichen Know How, auch die musikalische Bandbreite des Künstlers live und direkt erfahren kann. Zum Anderen auch, um Marc Nova`s technische Ausstattung an Sound, Licht und Musikequipment Hören, Sehen und Erleben zu können. Oftmals werden die damit verbundenen Möglichkeiten dem Kunden erst Tage, Wochen, oder gar Monate später in anderen Planungsphasen bewusst und der wahre Wert der unterschiedlichen Dienstleistungen durch Marc Nova`s langjährige Erfahrung noch höher bewertet, als zu Beginn der gemeinsamen Arbeit. Der Fairness des Kunden gegenüber wird darüberhinaus seit dem Jahr 1992 ein zuvor besprochener Pauschalpreis im Auftrag festgesetzt, der in seiner Art vermutlich ein Alleinstellungsmerkmal am Markt besitzt. So greifen nicht nur verschiedene Teilbereiche des Angebotes von Marc Nova ineinander über, sondern sichern dem Auftraggeber die Transparenz, Qualität, Kompetenz und Sicherheit in sämtlichen Bereichen rund um das Angebotsfeld zu. Viele Kunden kommen z.B. bis zu fünf Mal, andere gar bis zu zehn Mal im Vorfeld einer Veranstaltung (freiwillig) zur Planung ins Studio nach Bühl / Baden. In lockerer Atmosphäre wird dabei auf die Wünsche des Kunden individuell eingegangen. Selbstverständlich kann man natürlich auch ganz ohne Studiobesuch dank der vorhandenen Musikalität, Variabilität & Leidenschaft bei Marc Nova eine wunderbare Feier erleben. Ein stetiger Support von Marc Nova kann auf Wunsch gerne auch telefonisch, per email, SMS, Videocall, Whatsapp, oder Viber erfolgen. 

 

 

 

 

 

02.  V E R T R A G S G E G E N S T A N D

 

 

Grundlage aller Bookings mit Marc Nova ist immer ein Auftrag, der mündlich kommuniziert und dem Auftraggeber zusätzlich schriftlich überlassen wird. Dieser Auftrag wird meist im Rahmen des ersten Studiobesuchs ausgehändigt, oder nach Absprache mit dem Auftraggeber auch per email versandt. Im Regelfall einigt man sich darin auf einen, im Vertrag festgelegten Pauschalbetrag, der z.B. im Falle eines Gastspiels, oder einer zu begleitenden Tagesveranstaltung, neben der eigentlichen, musikalischen Performance, auch erste technische Leistungen, sowie Spiel- Auf und Abbauzeiten beinhaltet. Diese können sich innerhalb der Planungsphase natürlich auch mal ändern. Sie stellen lediglich eine erste Möglichkeit zur Umsetzung der geplanten Veranstaltung dar. Als Inklusivleistung gelten alle Fahrt- und Transportkosten, sowie auf Wunsch des Kunden eine Inanspruchnahme meist gleich mehrerer Studiobesuche, oder / und "Vor Ort" Termine, sogenannter "Locationchecks".

In beiderseitigem Interesse immer im Sinne eines vernünftigen Maßes. Ein Auftraggeber, der weit entfernt wohnt, wird sich öfter telefonisch abstimmen wollen bzw. eher schriftlich korrespondieren.

 

 

 

 

 

03.  T E C H N I K

 

 

Um eine Veranstaltung jeglicher Art erfolgreich durchzuführen, ist nicht nur das Know How des Künstlers und ein Gespür für seine Gäste gefragt, sondern auch professionelles, technisches Equipment erforderlich. Teils noch vorhandene Musikanlagen und Lichtmöglichkeiten älterer Veranstaltungsräume einiger Locations sind oft nicht mehr für Feiern der heutigen Zeit ausgelegt. Manche haben ihre besten Jahre weit hinter sich. Andere sind maximal zur Hintergrundberieselung einsetzbar und verfügen weder über passende Anschlüsse, noch über entsprechende Leistung. Dem Auftraggeber sollte klar sein, dass über- oder unterdimensionierte Licht- und Beschallungsanlagen ein Risiko zum Gelingen der Feier in sich tragen. Marc Nova bringt aus diesem Grund in Absprache mit dem Auftraggeber und auf dem Auftrag beschrieben, immer sein eigenes Equipment mit und kümmert sich um den reibungslosen Show- und Spielbetrieb, den Mix, die Mikrofonie, sowie um den Auf-und Abbau der eigenen, mitgebrachten Licht-und Beschallungstechnik. Zur ordnungsgemäßen Durchführung wird eine saubere, stabile, ebene Stellfläche und Tische für das Equipment einer gewissen Mindestlänge (variiert nach Location von wenig bis viel Platz) am Aufbauort, samt 230 V CEE Anschluss mit Drehstrom benötigt. Verlängerungskabel und Steckerleisten werden mitgebracht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Spielbereich und das Equipment von Marc Nova vor Nässe zu schützen, z.B. im Außenbereich durch eine Überdachung bei zu erwartendem Wetterumschwung. 

 

 

 

 

 

04.  G E S T A L T U N G

 

 

Marc Nova wird in gemeinsamer Absprache mit dem Auftraggeber während der Planungsphase häufig eine Musikabfolge bestimmter Songs, z.B. während eines Standesamtes, einer Kirche, einer freien Trauung, auf einer Gartenterrasse, zum Sektempfang, beim Brautwalzer, Vater-Tochter Tanz, Brautstraußwurf, Hochzeitstorte etc.) punktgenau Performen, oder Spielen, um einen bestimmten Effekt zum gewünschten Zeitpunkt zu erzielen. Eine freiere Gestaltung kommt automatisch durch dezente Hintergrundmusik z.B. vor einer Kirche, bei Kaffee und Kuchen auf einer Terrasse, oder möglichem Gesang während, vor, oder zwischen einem Abendessen, oder zur Chill Out Stimmung z.B. gegen Ende einer Veranstaltung zustande. Die meisten Musikwünsche wird Marc Nova im Verlauf der eigentlichen Partyphase beim Tanzen versuchen zu Spielen. Dies kann anhand einer Go bzw. No Go Liste des Auftraggebers vorab kommuniziert werden und darf gerne auch zusätzlich in dauerhafter Interaktion mit den Publikum innerhalb der Feier geschehen. Musikwünsche allgemein sind immer willkommen. Marc Nova´s Gestaltungselement liegt auch darin, stimmungstechnisch und verantwortungsvoll dem Ablauf, dem Publikum und der Uhrzeit angepasst gerecht zu bleiben.

 

 

 

 

 

05.  H A F T U N G   B E I   S C H Ä D E N

 

 

Dem Auftraggeber obliegt es, während der Veranstaltung für die Sicherheit der Besucher, des Künstlers, sowie dessen technischer Ausrüstung zu sorgen. Die Behebung durch Schäden, die durch Personen verursacht werden, die nicht zu dem von Marc Nova gehörenden Personenkreis gehören, gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers. Marc Nova behält sich ferner das Recht vor, die Veranstaltung zu unterbrechen, bzw. im Notfall zu beenden, falls eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher, sich selbst, oder der technischen Anlage vorliegt.

Die Zahlung des im Auftrag festgelegten Pauschalbetrages bleibt hiervon unberührt.

 

  

 

 

 

06.  Z A H L U N G  /  W I D E R R U F

 

 

Soweit nicht explizit anders vereinbart, gelten jeweils die Bedingungen auf dem gemeinsam besprochenen und ausgehändigten Auftrag. In der Regel lauten jene wie folgt: "Dieser Auftrag über einen Gesamtbetrag von EUR xxx kommt nach Absprache beider Vertragspartner durch eine Anzahlung von EUR xxx und einer Restzahlung von EUR xxx zustande. Bitte überweisen Sie die Anzahlung binnen zehn Tagen nach Ihrem Auftragsdatum und die Restzahlung bis dreißig Tage vor Ihrer Veranstaltung, spätestens jedoch zehn Tage vor Ihrer Veranstaltung auf nachstehendes Konto. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihrem Auftrag".

Ihre Rechnung, auf der nochmals alle Eingangsdaten der Anzahlung und der Restzahlung bestätigt werden, erhalten Sie rechtzeitig etwa 4-6 Wochen vor Ihrer Veranstaltung. Wird die im Auftrag festgelegte Anzahlung nicht fristgerecht, oder auf mehrfache Nachfrage von Marc Nova überhaupt nicht bezahlt, hat der Künstler das Recht, den Vertrag in Absprache mit dem Auftraggeber vorzeitig aufzulösen und den ursprünglich anvisierten Termin an andere Interessenten neu zu vergeben. Innerhalb der ersten vierzehn Tage nach Auftragsdatum kann ein Auftraggeber im Übrigen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dazu genügt ein schriftlicher Widerruf per Post, oder per email an die, auf dieser website mehrfach benannten Adressen. Dies wird umgehend von Marc Nova bestätigt. Auftraggeber und Künstler sind damit frei und es entstehen keinerlei Kosten.

 

 

 

 

 

07.  K Ü N D I G U N G  /  R Ü C K T R I T T  /  S T O R N O

 

 

Schon die Lateiner sagten "pacta sunt servanda" (Verträge müssen eingehalten werden). Im Deutschen gilt das Sprichwort "wer schreibt, der bleibt". Wer also einen Vertrag geschlossen hat, muss diesen auch grundsätzlich erfüllen, selbst wenn er während der Zusage unüberlegt gehandelt haben sollte. Im Falle eines Auftrages mit Marc Nova wird dem Interessent selbst bei sofortiger Buchungsbereitschaft daher immer empfohlen, die Chance wahrzunehmen, sich nicht nur aufgrund eines Telefongespräches, sondern auch zusätzlich im Studio des Künstlers von dessen Qualität, Leidenschaft, Begeisterung und Kompetenz vollends zu überzeugen. Marc Nova wird dabei gezielt auf die Wünsche des Interessenten eingehen, diesen individuell, sowie fachlich kompetent beraten.

Ein Engagementvertrag für einen einzigen Auftritt kann im Übrigen weder regelmäßig, noch ordentlich gekündigt werden, weil durch das Festlegen einer Frist auf ein solches Kündigungsrecht verzichtet wird. Schließlich muss sich der andere Vertragspartner darauf verlassen können, daß die vertraglichen Verpflichtungen auch über eine längere vereinbarte Zeit erfüllt werden. Ein Booking wird im Schnitt oft weit über ein Jahr im Voraus kommuniziert, besprochen und angegangen. Je nach Willen des Auftraggebers findet die heiße Phase der Planungen recht früh, manchmal auch sehr nah am eigentlichen Veranstaltungstermin statt. Das Ziel, eine erfolgreiche Feier und schöne, emotionale Erinnerungen zu kreieren, sollte daher in partnerschaftlicher Weise immer fair und in gemeinsamer Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler Marc Nova erfolgen. Wichtige Gründe seitens des Auftraggebers, die zur Unmöglichkeit der Veranstaltung am ursprünglich geplanten Ort führen könnten, wären z.B. Brand, Diebstahl, oder Elementarschäden im Veranstaltungsbereich. Der Auftraggeber kann dann einen anderen Veranstaltungsort innerhalb 150 Kilometern, des zuvor geplanten Veranstaltungsortes für den selben Veranstaltungstag als Ersatz benennen. Durch das große Netzwerk von Marc Nova, kann der Künstler dem Auftraggeber auf Wunsch dabei auch mit Rat und Tat zur Seite stehen und gerne Empfehlungen aussprechen, falls Bedarf, oder gar Not besteht, z.B. in der Eile einen neuen Veranstaltungsort zu finden. Marc Nova obliegt es immer, eine von Erfolg gekrönte Veranstaltung abzuliefern. Ein Abbruch seitens des Künstlers gilt definitiv als ausgeschlossen. Zumindest gab es auch nach über 3000 Veranstaltungen bis heute kein einziges, von Marc Nova jemals abgesagtes Event. Falls dennoch eine unabdingbare Verschiebung der Veranstaltung vorliegt, weil vielleicht eine Hauptperson schwer erkrankt wäre (z.B. Braut, oder Bräutigam), wird der Vertrag nicht verletzt und man einigt sich gemeinsam auf einen neuen Termin. Dieser sollte nach Möglichkeit innerhalb der nächsten sechs Monate, des ursprünglich anvisierten Veranstaltungsdatums erfolgen. Während der Corona Krise zwischen 2020 und 2022 konnte einen neuen Termin erforderlich machen, wenn z.B. eine Undurchführbarkeit des Events aufgrund eines Lockdowns vorlag, bzw. es Allgemeinverfügungen seitens des Bundes, oder / und der Länder absolut nicht ermöglichten, die geplante Feier zu erlauben. Dann verständigt man sich natürlich jeweils auf einen neuen Termin in gemeinsamer Absprache zwischen Auftraggeber und Künstler. Meist erörtert man gleich mehrere Terminvorschläge und einigt sich schließlich auf einen finalen Ersatztermin, der in den kommenden 12 Monaten liegen sollte. Kosten entstehen dadurch keine. Anders kann es aussehen, wenn der Auftraggeber dem Künstler ohne weitere Absprachen einen neuen Ersatztermin vorlegt und zwingend auf diesem besteht, weil man sich jetzt darauf eingestellt habe. Solange der Künstler an dem neuen Wunschdatum frei ist, wird der neue Ersatztermin gerne übernommen und sowohl mündlich als auch schriftlich bestätigt werden. Der Künstler Marc Nova wird an dieser Stelle immer versuchen, dem Auftraggeber entgegenzukommen und jede Veranstaltung zu begleiten, sofern die Möglichkeit zur Durchführbarkeit gegeben ist. Der Auftraggeber kann allerdings nicht über den Terminkalender des Künstlers verfügen. Mehrere Terminoptionen und gemeinsame Absprachen führen daher in der Regel zu den besten Ergebnissen und zur Zufriedenheit aller. Kommt es jedoch zu keiner beidseitigen Einigung bezüglich eines neuen Veranstaltungstermins, weil z.B. der Auftraggeber nur seinen neu präsentierten Wunschtermin als einzige Alternative ansieht, oder er plötzlich aufgrund von Bedenken, trotz der möglichen Durchführbarkeit, seine Feier irgendwie doch grade nicht mehr wahrnehmen will, gelten die üblichen Storno Gebühren, die zu einer Ausfallzahlung, getragen vom Auftraggeber an den Künstler Marc Nova, wie folgt führen:

  10 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 300 Tage vor Veranstaltung,

  20 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 270 Tage vor Veranstaltung,

  30 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 240 Tage vor Veranstaltung,

  40 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 210 Tage vor Veranstaltung,

  50 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 180 Tage vor Veranstaltung,

  60 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 150 Tage vor Veranstaltung, 

  70 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab 120 Tage vor Veranstaltung, 

  80 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab   90 Tage vor Veranstaltung, 

  90 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab   60 Tage vor Veranstaltung, 

100 Prozent der ausgehandelten Restsumme des Auftrages geltend ab   30 Tage vor Veranstaltung.

Bei einer Absage seitens des Auftraggebers von mehr als 11 Monaten vor der geplanten Veranstaltung entfallen mögliche Stornogebühren, sofern die branchenübliche Mindestanzahlung von einem Drittel der Gesamtsumme bei Annahme des Auftrages entrichtet wurde.

Wird im Vorfeld eine geringere, oder gar keine Anzahlung bei Auftragsannahme vereinbart, so entspricht die Stornogebühr dem Ausgleich eines Drittels der Gesamtsumme.

Bei Verschiebung der ursprünglich geplanten Feier wird die Restsumme nach Punkt 06 dreißig Tage vor dem Ersatztermin fällig. Dieses gilt auch für den Fall, die Feier eventuell ein drittes Mal verschieben zu wollen. Marc Nova kann auf Wunsch des Auftraggebers dann gerne auch einen Event-Gutschein ausstellen, den der Inhaber 3 Jahre ab Ausstellungsdatum zu den bereits bezahlten Konditionen einlösen darf. Nichtige Gründe des Auftraggebers, die ein Rücktritt oder Storno gegenüber dem Künstler kommunizieren, sind beispielsweise wenn a) einfach ein neuer Musikdienstleister anstelle von Marc Nova beauftragt wurde, oder wenn dieser auf einmal ein Geschenk von Verwandten, oder Freunden sein solle, b) dem Auftraggeber urplötzlich einfällt, gar keinen Künstler mehr haben zu wollen, oder c) unerwartet ein guter Bekannter meist auch noch ganz umsonst an die Stelle des bereits gebuchten Künstlers treten möchte. Storno dieser und ähnlicher Art entbinden den Auftraggeber keineswegs von dessen ursprünglichen Pflichten und schon gar nicht seiner Zahlung, des im Auftrag zuvor gemeinsam festgelegten Pauschalbetrages. Der Auftraggeber erhält in diesem Falle seine Rechnung unabhängig des Veranstaltungsdatums binnen einer Frist von vier Wochen, geltend ab dessen Mitteilung zur Beendigung der Zusammenarbeit. Die verbundene Zahlung ist dann sofort und ohne Abzug in Höhe der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Die Rückzahlung einer bereits geleisteten Anzahlung gilt unabhängig von jeglicher Forderung des Auftraggebers als ausgeschlossen. Überlegt es sich der Auftraggeber während dieser vier Wochen Frist erneut anders und will den Künstler letztendlich dann doch wieder bei seiner bislang geplanten Veranstaltung dabeihaben, wird der Künstler nur auf ausdrücklich schriftlichen Wunsch des Auftraggebers und nur bei vollständig überwiesener Zahlung des ursprünglichen Pauschalbetrages ohne Abzug auf das Konto des Künstlers die Planung erneut wiederaufnehmen und die Veranstaltung, musikalisch wie einst vereinbart, erfolgreich Durchführen. Alle hier beschriebenen Szenarien sind zum Glück bis heute (Stand November 2024) im Zusammenhang mit Marc Nova weder direkt, noch indirekt jemals vorgekommen. Die Fallbeispiele sind jedoch wohl recherchiert. Sie stammen aus vielen Erfahrungen über die Jahre, sowie tatsächlich erlebten Fällen befreundeter Künstler und Musikerkollegen. 

 

 

 

 

 

0 8.  A L L G E M EI N E S

 

 

Es gilt abzuklären, ob eine Zufahrt bis zum Spielort, bzw. der Bühne ohne Einschränkung möglich ist. Liegt der eigentliche Veranstaltungssaal ebenerdig, ist dieser im Keller, im Erdgeschoss, oder im OG, gibt es einen separaten Eingang, eine Notausgangstür, muss man Treppen, oder Aufzüge benutzen, oder durch mehrere Gebäude laufen, um zum Spielort zu gelangen? Kann man sein Auto in unmittelbarer Nähe zum Spielort parken? Wer bezahlt das Parkticket, bei einer nicht umgehbaren Benutzung einer Tiefgarage? Diese und viele weitere Fragen können bei den Locationchecls mit Marc Nova besprochen werden. Durch die unterschiedlichen Anforderungen mehrerer Spielorte, wie Standesämter in Rathäusern, kleine wie große Kirchen, freie Trauungen auf Wiesen, Sektempfänge auf Gartenterrassen und natürlich dem Hauptveranstaltungsbereich, der drinnen oder/und draußen liegen kann, empfiehlt es sich immer die Gegebenheiten und Möglichkeiten vorab gemeinsam zu Erörtern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen (z.B. GEMA und GVL) gleich, ob öffentlich rechtlich, oder privat rechtlich zu Erwerben und die gegebenenfalls anfallenden Gebühren an den jeweiligen Stellen zu begleichen.   

 

 

 

 

 

0 9.  S A L V A T O R I S C H E   K L A U S E L

 

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbarem Bestimmung möglichst nahe kommt. Einzelne Punkte können im beiderseitigen Einverständnis gestrichen werden.

 

 

 

 

 

1 0.  S C H L U S S B E S T I M M U N G

 

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Für den Fall, das Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden, wird ausschließlich der Ort des Künstlers als Gerichtsstand vereinbart. Zuständig ist das Amtsgericht Bühl.

 

 

 

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